Teilnahmebedingungen für das Zeltlager

Inhalt

1. Vorwort    

2. Anmeldung    

3. Zahlungsinformationen    

4. Reiserücktritt    

5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters    

6. Freizeitdurchführung    

7. Haftung    

8. Ansprüche und Verjährung    

9. Versicherung    

10. Datenschutz    

11. Bildrechte    

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen    

13. Bedingungen aufgrund der COVID-19-Pandemie    

14. Salvatorische Klausel    

 

1. Vorwort 

1.1 Grundsatz 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir eine Jugendorganisation und kein
Reiseunternehmen sind. Wir sind eine gemeinnützige Organisation und bieten das Zeltlager nicht
gewinnorientiert an. Wir bemühen uns mit unseren ehrenamtlichen Betreuungskräften intensiv um
alle Teilnehmer. Daher legen wir Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt
zu regeln. Dies wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit
Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Die
Teilnahmebedingungen sind als individualvertragliche Regelungen anzusehen, ergänzend dazu finden
die einschlägigen Vorschriften des BGB §§ 651a ff. Anwendung.


In den Teilnahmebedingungen der kath. Jugend Selztal wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf
die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachform verzichtet und das generische
Maskulinum verwendet. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechtsdiskriminierung oder eine
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen, sondern soll im Sinne der sprachlichen
Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

 

1.2 Zustandekommen des Vertrags 

Dieser Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die aufschiebende Bedingung (fristgerechter
Zahlungseingang) durch den Vertragspartner erfüllt wurde. Haftungsansprüche, die sich vor
Vertragsschluss ergeben können, werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der
vorvertraglichen Haftung behandelt. Durch die Anmeldung in der Online-Maske wird lediglich ein
Angebot des gesetzlichen Vertreters des Teilnehmers abgegeben, die Konditionen des Veranstalters
anzunehmen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter selbst wird im Moment des
Zahlungseingangs konkludent erklärt.

 

 

2. Anmeldung 

Das Zeltlagerangebot richtet sich an Jungen und Mädchen, welche zum Zeitpunkt des Zeltlagers im
Alter zwischen 8 bis 13 Jahren sind. Eine hiervon abweichende Handhabung muss vor Anmeldung mit anmeldung@kjs-zeltlager.com geklärt werden. 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular der Kath. Jugend Selztal. Nach
Eingang erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail zusammen mit den
Zahlungsinformationen.


Der veranschlagte Teilnahmebetrag ist innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Es gilt der
Zeitpunkt des Geldeinganges auf dem unten genannten Konto. 

 

Als aufschiebende Bedingung des Vertragsabschlusses gilt somit der fristgerechte Zahlungseingang,
vgl. Zahlungsinformationen. Da die Teilnehmer unseres Zeltlagers minderjährig sind, erfolgt die
Anmeldung immer durch eine erziehungsberechtigte Person. Mit der Anmeldung wird anerkannt,
dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams Folge leisten werden. Wir
behalten uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen, sollten dadurch für uns unzumutbare
Belastungen entstehen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie
ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

 

Anmeldeschluss ist der 15.05.2023.

 

3. Zahlungsinformationen 

Mit Zustellung der Anmeldung wird der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig.


Sollten wir den Eingang der Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Anmeldebestätigung (dies erfolgt automatisch per E-Mail) auf unserem Konto verbuchen können,
sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.
Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden die aus Ziffer
4 ersichtlichen Reiserücktrittskosten zu zahlen sein.


Sollten die Reiseunterlagen (Anmeldebestätigung, Informationsschreiben etc.) dem Anmelder wider
Erwarten nicht spätestens 14 Tage nach Online-Anmeldung zugegangen sein, hat sich dieser
unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.


Der Teilnehmerbeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:              Kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena

IBAN:                             DE64 3706 0193 4002 3050 09

BIC:                                GENODED1PAX

Verwendungszweck:  Kostenstelle: 72 100 KJS-Zeltlager 2023 Anmeldung für: „Vor- & Nachname Kind“ + „optional Zeltlagerpacket“

 

4. Reiserücktritt 

Die Reiseteilnehmer können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss
schriftlich per Mail erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang
unter anmeldung@kjs-zeltlager.com. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend
zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Diese wird pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gilt ab Zustandekommen des Vertrags
(Anmeldebestätigung unsererseits):

  • bis Anmeldeschluss: 50% des Teilnahmebetrags 
  • ab 30 Tage vor Fahrtantritt: 70% des Teilnahmebetrags 
  • bei weniger als 7 Tagen vor Fahrtantritt und bei Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten des Zeltlagers am Abfahrtstag ist die volle Teilnahmebetrags zu zahlen.

 

Eine im Ausnahmefall spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduziert den Teilnahmebetrag nicht. 

 

5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters 

(1) Wir behalten uns das Recht vor, das Zeltlager bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen, wenn die
ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Freizeit durch
außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Den eingezahlten Teilnahmebeitrag erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

(2) Etwaige Ansprüche bezüglich einer Erstattung des Teilnahmebetrages oder Schadensersatz durch frühzeitigen Abbruch des Zeltlagers oder frühzeitiges Heimkehren eines einzelnen Kindes aufgrund von unvorhersehbar eintretendem Umstand (Bspw. Pandemie, Umweltkatastrophe, etc.) sind ausgeschlossen.

 

6. Freizeitdurchführung 

Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sind. Für Fahrten im Rahmen des Zeltlagers (z.B. Arztbesuch, Tageswanderung o.ä.) werden ortsübliche Verkehrsmittel sowie die eigenen VW Busse bzw. Privat-PKWs verwendet.

 

7. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über Umfang,
Gewährleistung und Schadensersatz sind aus den für Jugendfreizeiten gesetzlich vorgeschriebenen
Versicherungsabschlüssen ersichtlich. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist nach § 651h BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

8. Ansprüche und Verjährung 

Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende der Freizeit schriftlich mitgeteilt werden.
Alle weiteren Ansprüche verjähren nach § 651g BGB. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich dem Freizeitleiter zu Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

9. Versicherung 

Alle Jugendlichen, die am Zeltlager teilnehmen, sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für
unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden über die kath.
Pfarrei St. Maria Magdalena, Kirchstraße 14, 55278 Undenheim versichert.

 

10. Datenschutz 

Uns ist der ordnungsgemäße Umgang mit persönlichen Informationen und der Datenschutz sehr wichtig. Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Ihren Daten und denen Ihrer Kinder finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.kjs-zeltlager.com/datenschutzerklärung/ .

 

11. Bildrechte 

Fotos und Videos sind eine einzigartige Möglichkeit, Erinnerungen an das Zeltlager zu behalten und
bietet Ihnen als erziehungsberechtigte Person die Möglichkeit, Eindrücke aus dem Zeltlager zu
erhalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der überwiegende Großteil der Erziehungsberechtigten und
Kinder sich Fotos und Videos aus dem Lager wünscht. Aus diesem Grund sehen wir dies als Teil
unseres Auftrags an. Selbstverständlich achten wir bei Aufnahme, Sortierung und Bearbeitung der
Bilder bzw. Videos auf das Kindeswohl. Somit soll ausgeschlossen werden, dass Bild- oder
Videodateien, die einem Abgebildeten peinlich oder in anderer Weise unangenehm sind, verbreitet
werden.

 

(1) Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten stimmen der Aufnahme von Bild- und Videodateien während des Zeltlagers zu.

 

(2) Die Bild- und Videodateien werden von der Kath. Jugend Selztal gespeichert. Die Lagerleitung hat Zugriff auf die Dateien.

 

(3) Des Weiteren stimmen die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten der Speicherung und Verwendung der Bild- und Videodateien zu folgenden Zwecken zu: 

a. Veröffentlichung (Zeigen der Bilder – und Videos) im Rahmen des Elternabends/Zeltlagernachtreffens

b. Verbreitung über die „Bilder – USB-Stick“ der Kath. Jugend Selztal an alle Teilnehmer bzw.
deren Erziehungsberechtigten

c. Verbreitung auf der Homepage der Kath. Jugend Selztal (http://www.kjs-zeltlager.com)

d. Verbreitung auf Flyern und anderen Printmaterialien der Kath. Jugend Selztal

e. Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Kath. Jugend Selztal Digital- und Printmedien (bspw. für Artikel in den lokalen Zeitungen) 

f. Veröffentlichung auf der Facebook Seite der Kath. Jugend Selztal (http://www.facebook.com)

g. Veröffentlichung auf der Instagram Seite der Kath. Jugend Selztal (http://www.instagram.com)

 

Zu Punkt f. beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung von Facebook (https://www.facebook.com/privacy/explanation) sowie die Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/legal/terms/update).

Sie können jedem der einzelnen Unterpunkte von (3) oder auch allen widersprechen. Schicken Sie

dazu bitte eine Mail mit einer Auflistung der Punkte, denen Sie widersprechen, an anmeldung@kjs-
zeltlager.com. Sie können jederzeit weiteren Punkten widersprechen oder Ihren Widerspruch

zurückziehen. Ihr Widerspruch wird nicht rückwirkend wirksam, sondern erst ab dem Moment, in
dem Sie ihn an uns senden. Selbstverständlich können Sie auch der Verarbeitung und Speicherung
einzelner Bilder oder Videoszenen widersprechen.

 

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen 

Der gesetzliche Vertreter der*die Teilnehmer*in ist außerdem mit folgenden Punkten einverstanden:

 

(1) Der Teilnehmer darf am Zeltlager der Kath. Jugend Selztal teilnehmen. Diese Erlaubnis gilt auch für
alle Aktionen wie z.B. Schwimmen, Sport, Nachtwanderung, Ausflüge usw.. Der Umgang mit
Werkzeugen wie bspw. Säge, Hammer, Beil ist gestattet. Die Aufsicht während der Freizeit wird von
unseren Gruppenleitern ausgeübt.

 

(2) Der gesetzliche Vertreter ist sich bewusst, dass der Teilnehmer trotz bestmöglicher Betreuung
nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden kann (z.B. nachts in den Zelten). Der Teilnehmer darf sich
im Lager und in der unmittelbaren Umgebung in kleinen Gruppen ohne Aufsicht frei bewegen. Der
Teilnehmer ist mit den Verkehrsregeln so vertraut, dass er sich im Straßenverkehr sicher verhält.

 

(3) Der Teilnehmer wurde durch seinen gesetzlichen Vertreter unterrichtet, den Weisungen der
Lagerleitung bzw. der Gruppenleiter Folge zu leisten. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann der
Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause gebracht werden. Etwaige Gegebenheiten, die den
aufsichtsführenden Personen zur Ausübung der Aufsichtspflicht bekannt sein sollten, werden dem
Leitungsteam schriftlich mitgeteilt. Absprachen, die nicht schriftlich vorliegen, haben keine Gültigkeit. 

 

(4) Arzneimittel werden, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde, nur in Absprache mit
dem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers verabreicht, außer sie wurden bei der Abfahrt
mitgegeben und sind in einem beigefügten Medikamentenplan zur Einnahme vermerkt.

 

(5)

Einer Versorgung kleiner Schürf- und Schnittwunden (Reinigung, Wunddesinfektion und Verband)

sowie das Entfernen von Zecken darf durch ein Mitglied der Lagerleitung (alle im Besitz einer Erste-
Hilfe-Schulung) erfolgen. Zeckenbisse werden dokumentiert und die Bögen den gesetzlichen

Vertretern zusammen mit der Krankenkassenkarte im Anschluss an das Zeltlager ausgehändigt.

 

(6) Sollte keiner der gesetzlichen Vertreter im Ernstfall (z.B. bei einem medizinischen Notfall) unter
der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein oder ein Zeitverzug nicht vertretbar erscheinen,
dürfen alle erforderlichen, von einem Arzt am Ort für dringend erachteten ärztlichen Maßnahmen,
einschließlich dringend erforderlicher Operationen, vorgenommen bzw. veranlasst werden.

 

(7) Während der Freizeit sind keine elektronischen Geräte (Mobiltelefone, Spielekonsolen) erlaubt.
Sollten während der Freizeit o.g. Geräte gefunden werden ist die Lagerleitung der Kath. Jugend Selztal
ermächtigt diese für die Dauer der Freizeit in Verwahrung zu nehmen. Für die Dauer der Verwahrung
haftet die Lagerleitung bei Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(8) Kinder, die bei Fahrtantritt unter einer ansteckenden Krankheit leiden, können nicht
mitgenommen werden.

 

13. Salvatorische Klausel 

(1) Sind Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 

 

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

 

 

 

KJS-Zeltlager Teilnahmebedingungen 2024
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