Solidaritätsprinzip für das Zeltlager

Solidaritätsprinzip der Teilnehmerbeiträge des Zeltlagers
In den vergangenen Jahren hat die Kath. Jugend Selztal (KJS) die Teilnehmerbeiträge nicht selbst festgelegt, sondern das so genannte Solidaritätsprinzip eingeführt. Da sich dieses seitdem bewährt hat, soll es auch in diesem Jahr wieder Anwendung finden.


Was genau ist das Solidaritätsprinzip?

Es ist uns bekannt, dass manche Eltern aus finanziellen Gründen ihrem Kind/ihren Kindern die Teilnahme am Zeltlager nicht ermöglichen können. Deswegen erheben wir keinen festgesetzten Teilnahmebetrag für das Zeltlager. Vielmehr ist den Eltern freigestellt, welchen Betrag sie für ihr Kind/ihre Kinder zahlen können. Die Teilnahmebeträge der vorausgegangenen Jahre waren so gewählt, dass die Unkosten für das Zeltlager und die notwendigen finanziellen Aufkommen für die Materialien gedeckt waren. Deshalb empfehlen wir den Richtwert in Höhe von 150 Euro.


Den Eltern ist freigestellt, welchen Betrag sie für die Teilnahme ihres Kindes/ihrer Kinder zahlen. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieses Solidaritätsprinzip kurz- und auch langfristig nur funktionieren kann, wenn nicht willkürlich, insbesondere unberechtigt, von den Freiheiten zu unseren Ungunsten Gebrauch gemacht wird.


Worin liegt das Ziel des Solidaritätsprinzips?
Ziel des Solidaritätsprinzips ist es bedürftigen Familien zu helfen und jedem Kind die Möglichkeit zu geben, unbeschwerte Ferien zu erleben. Daher sollen und dürfen Sie gerne von den Freiheiten zu ihrem Vorteil Gebrauch machen.


Wie kann ich einen Zusatzbetrag zahlen?
Natürlich freuen wir uns auch, wenn Eltern, denen es möglich ist, einen Zusatzbetrag überweisen. Wer für den Zusatzbetrag von uns eine Spendenquittung bevorzugt, kann eine solche gerne erhalten, sofern der Zusatzbetrag mindestens 10 Euro beträgt und separat mit dem Betreff Spende überwiesen wird. Wer keine Spendenquittung ausgestellt bekommen möchte, überweist den Zusatzbetrag einfach zusammen mit dem Richtbetrag. Aus steuerlichen Gründen kann jedoch nur dann eine Spendenquittung ausgestellt werden, wenn zum einen der Richtwert komplett und zum anderen der Spendenbetrag separat überwiesen wird. Mit den zusätzlichen Geldern können Minderbeträge kompensiert bzw. notwendige Anschaffungen für die Zeltlager finanziert werden.

KJS Solidaritätsprinzip Zeltlager 2024
2024_KJS_Solidaritätsprinzip.pdf
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